Paragraph Ihno Breitenbach

liniever
Rechtsanwalt
in überörtlicher Kooperation
 
Verkehrsrecht - Verhaltenstipps  
   
Home
Profil
Partner
Kontakt
Service
Verkehrsunfall
  • Kennzeichen und Fahrzeugtyp des Gegners notieren
  • Namen vom Gegner und von Zeugen festhalten
  • Fotos vom Unfall erstellen
  • Skizze anfertigen
  • Polizei rufen
  • keinesfalls Schuld anerkennen
Nach dem Unfall
  • Rechtsrat einholen
    eigene Versicherung informieren
  • Ersatzfähige Schäden: Reparatur/Totalschaden, Sachverständigenkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Unkostenpauschale, Rechtsanwaltskosten
Verkehrsordnungswidrigkeiten- / -strafverfahren

bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstoß, Unfallflucht, Nötigung, Trunkenheitsfahrt, fahrlässige Körperverletzung oder Tötung u. ä..

  • keine Angaben gegenüber der Polizei vor Ort
  • bei Zusendung des Anhörungsbogens: nicht selbst ausfüllen, sondern unverzüglich Rechtsrat einholen.
  • bei Ladung zur Beschuldigtenvernehmung: keine Pflicht bei der Polizei zu erscheinen oder auszusagen. Möglichst keine Aussage machen ohne Rechtsrat oder Anwesenheit eines Anwalts.
 
Zurück zu Tips
Created by onlinedesign4you [Home] [Impressum] [Datenschutz] [Profil] [Partner] [Kontakt] [Service] [Tips]