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Verkehrsunfall
- Kennzeichen und Fahrzeugtyp
des Gegners notieren
- Namen vom Gegner und von
Zeugen festhalten
- Fotos vom Unfall erstellen
- Skizze anfertigen
- Polizei rufen
- keinesfalls Schuld
anerkennen
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Nach dem Unfall
- Rechtsrat einholen
eigene Versicherung informieren
- Ersatzfähige Schäden:
Reparatur/Totalschaden, Sachverständigenkosten, Wertminderung,
Nutzungsausfall, Unkostenpauschale, Rechtsanwaltskosten
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Verkehrsordnungswidrigkeiten- / -strafverfahren
bei
Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstoß, Unfallflucht,
Nötigung, Trunkenheitsfahrt, fahrlässige Körperverletzung oder Tötung u.
ä..
- keine Angaben gegenüber der
Polizei vor Ort
- bei Zusendung des
Anhörungsbogens: nicht selbst ausfüllen, sondern unverzüglich
Rechtsrat einholen.
- bei Ladung zur
Beschuldigtenvernehmung: keine Pflicht bei der Polizei zu erscheinen
oder auszusagen. Möglichst keine Aussage machen ohne Rechtsrat oder
Anwesenheit eines Anwalts.
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