Paragraph Ihno Breitenbach

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Reiserecht - Verhaltenstipps  
   
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Reisemängel
  • nachweisbare Mängelanzeige vor Ort gegenüber dem Veranstalter vornehmen
  • Gegenzeichnung der Reisemängelliste durch die Reiseleitung
  • Mängel durch Fotos festhalten, Zeugen hinzuziehen
  • Belege über Mehrkosten sammeln
  • spätestens innerhalb eines Monats nach Rückkehr die Mängel gegenüber dem
  • Reiseveranstalter nachweisbar geltend machen
  • Rechtsrat einholen
  • Verjährung droht sechs Monate nach der Rückkehr
     
 
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