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Reisemängel
- nachweisbare
Mängelanzeige vor Ort gegenüber dem Veranstalter vornehmen
- Gegenzeichnung der
Reisemängelliste durch die Reiseleitung
- Mängel durch Fotos
festhalten, Zeugen hinzuziehen
- Belege über Mehrkosten
sammeln
- spätestens innerhalb
eines Monats nach Rückkehr die Mängel gegenüber dem
- Reiseveranstalter
nachweisbar geltend machen
- Rechtsrat einholen
- Verjährung droht sechs
Monate nach der Rückkehr
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