Reiserecht - Verhaltenstipps
Reisemängel
nachweisbare Mängelanzeige vor Ort gegenüber dem Veranstalter vornehmen
Gegenzeichnung der Reisemängelliste durch die Reiseleitung
Mängel durch Fotos festhalten, Zeugen hinzuziehen
Belege über Mehrkosten sammeln
spätestens innerhalb eines Monats nach Rückkehr die Mängel gegenüber dem
Reiseveranstalter nachweisbar geltend machen
Rechtsrat einholen
Verjährung droht sechs Monate nach der Rückkehr
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