Mieterhöhung
- nur möglich, wenn
Miete seit einem Jahr unverändert, ortsübliche Vergleichsmiete nicht
überschritten und Kappungsgrenze von 20 % bzw. 30 % nicht
überschritten wird
- Mieterhöhungsschreiben
muß ordnungsgemäß sein, d. h. Schriftform und Erläuterung
- Mieterhöhungsverlangen
nicht sofort widersprechen
- Rechtsrat einholen
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Nebenkostenabrechnung
- ist die Umlage
vertraglich vereinbart?
- ist die Abrechnung
transparent und nachvollziehbar dargelegt bzw. belegt?
- wurde der
Abrechnungszeiträume eingehalten?
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